Elektronische Patientenakte

Die Hände einer Ärztin halten ein Tablet

Die 2021 eingeführte elektronische Patientenakte ermöglicht es, alle medizinischen Daten eines Menschen an einem Ort zu sammeln. Die Nutzung der ePA ist nicht verpflichtend, aber Praxen müssen auf Wunsch von Patient*innen damit arbeiten können.

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein Speicherort, an dem alle medizinische Daten eines Menschen digital abgelegt werden können. Unterlagen zu Patient*innen, die bisher in verschiedenen Praxen und Krankenhäusern gesammelt wurden, werden so gebündelt.

Im Idealfall ist so eine vollständige Bereitstellung aller für die Behandlung eines Menschen wichtigen Daten in Sekunden möglich. Das ist nicht nur im Notfall praktisch, sondern erleichtert auch sämtliche Routineuntersuchungen.

Verpflichtend ist die e-Patientenakte für Patient*innen noch nicht, sie kann aber seit Anfang 2021 auf Wunsch genutzt werden. Für jede*n Patient*in darf es nur eine elektronische Patientenakte geben, die unter anderem folgende Daten enthalten kann:

  • Diagnosen
  • Medikationspläne
  • Behandlungsberichte
  • Therapiemaßnahmen
  • Röntgenbilder
  • Blutwerte
  • Notfalldatensatz

Welche Daten gespeichert und zur Einsicht für den oder die Ärzt*in freigegeben werden, entscheiden Patient*innen selbst. Deshalb sollte nie davon ausgegangen werden, dass die Daten auf einer individuellen ePA vollständig sind. Das Anamnesegespräch und die Dokumentation in der Praxis ersetzt die ePA also nicht.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Eine individuelle ePA wird auf Patient*innen-Wunsch von der Krankenkasse eingerichtet, die auch eine App für Smartphone oder Tablet zum Download bereitstellt. Über diese können die Eigentümer*innen der elektronischen Patientenakte Dokumente hochladen und freigeben. Die Freigabe der Dokumente kann auch in der Praxis mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte, dem Kartenlesegerät und einem PIN-Code erfolgen.
 
Patient*innen entscheiden nicht nur, was erfasst wird, sondern auch, wer Zugriff auf die Daten hat. Ob alle Dokumente oder nur bestimmte angesehen werden dürfen, legt ebenso die Person fest, der die elektronische Patientenakte gehört. Um den Datenschutz weiter zu erhöhen, werden die Unterlagen bei der Übertragung verschlüsselt.
 
Patient*innen befüllen ihre ePA selbst oder geben sie frei, damit sie von Ärzt*innen oder Therapeut*innen mit Daten befüllt werden kann. Die Zugriffe auf die digitale Akte werden immer dokumentiert – so lässt sich nachvollziehen, wer sie wann befüllt oder Daten eingesehen hat.

Ist die Arbeit mit der ePA für Arztpraxen verpflichtend?

Seit Anfang 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung stellen, wenn diese es wünschen. Seit Juli 2021 müssen Praxen die ePA befüllen und lesen können. Wer die Technik nicht bereitstellt, muss mit Honorarkürzungen in Höhe von 1 % rechnen. Es empfiehlt sich also, sich mit der Technik auseinanderzusetzen und sie bereits einzuführen, auch wenn Patient*innen noch nicht danach gefragt haben.

Die elektronische Patientenakte in der Arztpraxis nutzen

Damit eine Praxis auf die ePA zugreifen kann, muss sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Dann benötigt der Konnektor ein Update zu einem ePA-Konnektor, was bei allen üblichen Modellen möglich ist. Außerdem brauchen Ärzt*innen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie ein dazu passendes Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS), um die ePA zu nutzen.
 
Wer für seine Patient*innen Daten in eine ePA überträgt, nimmt dafür immer Kopien der Originale aus dem Praxisverwaltungssystem und kann diese Leistung – wie auch die Anschaffung der nötigen Technik – bei der Kasse in Rechnung stellen.
 
Seit Einführung der ePA im Jahr 2021 sind die darin speicherbaren Datensätze ständig gewachsen. Beispielsweise ist es seit 2023 auch möglich, dort einen digitalen Impfausweis anzulegen. Es kann also sinnvoll sein, immer wieder mit Patient*innen zu schauen, welche Daten in der digitalen Akte gespeichert werden sollen, damit sie praxisübergreifend zur Hand sind.

Zusammenfassung

Die ePA kann den umständlichen Austausch von Daten zwischen Praxen und Krankenhäusern vereinfachen. Patient*innen können nun alle wichtigen Unterlagen digital bei sich tragen. Das macht es einfach, auch komplexe Therapien, an denen verschiedene Praxen beteiligt sind, genau abzugleichen. Das vertrauliche Gespräch zwischen Ärzt*in und Patient*in ersetzt die ePA jedoch nicht, und auch die Dokumentation in der Praxis wird dadurch nicht abgelöst.

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