Sprechstundenbedarf

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Was ist Sprechstundenbedarf? Hier erfahren Sie, was unter diesem Begriff zu verstehen ist, was Sie bei der Rezeptausstellung beachten sollten und wie Sie Leukoplast-Produkte für Ihren Sprechstundenbedarf bestellen.

Sprechstundenbedarf: Definition

Als Sprechstundenbedarf (SBB) werden solche Produkte und Wirkstoffe definiert, die die ambulante Behandlung von mehr als einem Patienten im Rahmen der Erst- oder Notfallversorgung sicherstellen. Dabei ist der Sprechstundenbedarf nicht für Privatpatienten und Unfallverletzte bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen. Auch bei stationärer Behandlung ist die Verwendung nicht zulässig. Beispiele für Sprechstundenbedarf sind unter anderem:
 
  • Verband- und Nahtmaterial
  • Mittel zur Narkose und örtlichen Betäubung 
  • Desinfektionsmittel 
  • OP-Material
  • Einmalbedarf zur Infusion
  • Mittel zur Diagnostik und Therapie
Der Sprechstundenbedarf ist vom Praxisbedarf zu unterscheiden. Zu Letzterem zählen Produkte und Materialien, die zur Grundausstattung einer Arztpraxis gehören und nicht für die Akut- oder Notfallversorgung von Patienten benötigt werden. Das umfasst unter anderem Spritzen, Kanülen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Stethoskope. Im Unterschied zum Sprechstundenbedarf müssen die Kosten für den Praxisbedarf von der Arztpraxis selbst übernommen werden und können nicht mit der Krankenkasse bzw. gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. 

Sprechstundenbedarfsvereinbarung: Richtlinien zum Sprechstundenbedarf

Welche Materialien eine Arztpraxis als Sprechstundenbedarf anfordern darf, wird durch die Sprechstundenbedarfsvereinbarung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geregelt. Nur die dort aufgelisteten Produkte dürfen als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Die Sprechstundenbedarfs-Liste ist folglich als „Positivliste“ zu verstehen. Als Rezeptausteller sollten Sie auf folgende Rahmenbedingungen und Richtlinien beim Bestellen von Sprechstundenbedarf achten:
 
  • Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf dem SSB-Rezept-Muster 16 / 16a
  • Der Sprechstundenbedarf muss quartalsweise bezogen werden
  • Der Bedarf gilt als Ersatz für den Verbrauch des Vorquartals und sollte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit bestellt werden
  • Dabei gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen
  • Die Produkte sind lediglich zur Erst- und Notfallversorgung zu verwenden. Weitere Materialien sollten über das Einzel-Rezept verordnet werden
  • Die Menge des Sprechstundenbedarfs unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V und muss „[…] ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.“ Dabei darf sie das „[...] Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Was ist bei der Ausstellung eines SSB-Rezepts zu beachten?

Bei der Rezeptausstellung von Sprechstundenbedarf obliegt Ihnen die Auswahl des Produkts. Diese kann durch die Nennung der PZN, produktbezogen oder generisch getroffen werden und unterliegt weder der Substitution (aut idem) noch einer Importquote. Eine Änderung oder Ergänzung Ihrer Verordnung kann durch den abgebenden Leistungserbringer nur durch Ihre erneute Unterschrift mit Datumsangabe geschehen.
 
Bei der Verordnung von Verbandmitteln für den Sprechstundenbedarf nach §12 SGB V gilt generell, dass diese zulasten der GKV verordnungsfähig sind. Dabei sollten jedoch die medizinische Notwendigkeit und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Es gelten die jeweiligen SSB-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

So beziehen Sie Sprechstundenbedarf-Produkte von Leukoplast

Um Leukoplast-Produkte für Ihren Sprechstundenbedarf zu bestellen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
 
  • Wählen Sie Rezeptmuster 16 / 16a
  • Im ersten Feld tragen Sie den zuständigen Kostenträger für den Sprechstundenbedarf bei KV ein
  • Im zweiten Feld geben Sie das aktuelle Quartal an
  • Anschließend tragen Sie Kostenträgerkennung, Betriebstätten-Nr., Arzt-Nr. und Datum ein
  • Danach geben Sie die jeweilige PZN und Produktbezeichnung sowie die Stückzahl an. Pro Rezept können drei Produkte verordnet werden
  • Setzen Sie ein Kreuz im Feld 9 für Sprechstundenbedarf
  • Praxis-Stempel und Unterschrift des Arztes
  • Das Sprechstundenbedarf-Muster-16 / 16a direkt an den Lieferanten oder die Apotheke schicken
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