Was ist Sprechstundenbedarf? Hier erfahren Sie, was unter diesem Begriff zu verstehen ist, was Sie bei der Rezeptausstellung beachten sollten und wie Sie Leukoplast-Produkte für Ihren Sprechstundenbedarf bestellen.
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Schauen Sie regelmäßig vorbei – wir halten die Informationen zu den verordnungsfähigen Produkten stets aktuell, damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben.
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FAQs – häufig gestellte Fragen
Was ist Sprechstundenbedarf (SSB)?
Material, das im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung für mehrere Patient*innen eingesetzt wird und für die Erst- und Notfallversorgung medizinisch notwendig ist., z.B. Pflaster.
Was zählt zum Praxisbedarf?
Praxisbedarf umfasst die Materialien, die dauerhaft und regelmäßig in der Praxis benötigt werden und gekauft werden müssen.
Warum ist die Abgrenzung zwischen SSB und Praxisbedarf so wichtig?
Praxisbedarf zahlt die Praxis selbst. Sprechstundenbedarf wird über die jeweilige KV abgerechnet und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Falsche Zuordnungen können zu Beanstandungen und Regressen führen.
Wer gibt vor, was SSB ist?
Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Was bedeutet Wirtschaftlichkeit im SSB?
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V).
Heißt wirtschaftlich immer automatisch das günstigste Produkt auswählen zu müssen?
Nein. „Wirtschaftlich“ bedeutet sinnvoll, ausreichend und zweckmäßig – nicht automatisch das billigste Produkt.
Darf Qualität aus Kostengründen reduziert werden?
Nein. Wirtschaftlichkeit darf die Qualität der Behandlung nicht beeinträchtigen.
Was ist unwirtschaftlich?
Überflüssiges Material, falsche Produktauswahl oder unnötig hohe Verbräuche.
Wie sollte SSB bestellt werden?
Bedarfsgerecht, geplant und nachvollziehbar.
Woran orientieren sich Bestellmengen?
An Verbrauchs- und Fallzahlen der vergangenen Quartale.
Sind hohe Lagerbestände sinnvoll?
Nein. Sie erhöhen das Risiko von Verfall und Unwirtschaftlichkeit.
Wie oft sollte SSB bestellt werden?
Regelmäßig und planbar, z. B. monatlich oder quartalsweise, orientiert am tatsächlichen Bedarf und den Vorgaben der jeweiligen KV.
Was ist eine SSB‑Prüfung?
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Prüfungsstelle der KV und der Krankenkassen. Sie kann sich auf unzulässige Mittel, auf eine Durchschnittsprüfung oder auf Unwirtschaftlichkeit im Einzelfall beziehen.
Ist eine Auffälligkeit automatisch ein Regress?
Nein. Eine Auffälligkeit führt in der Regel zunächst zu einem Prüfantrag oder einer Stellungnahmeanfrage. Ein Regress liegt erst vor, wenn nach Abschluss der Prüfung eine entsprechende Entscheidung getroffen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfantrag und Regress?
Ein Prüfantrag leitet ein offenes Prüfverfahren ein, in dem die Praxis Stellung nehmen kann, während ein Regress das Ergebnis einer abgeschlossenen Prüfung mit verbindlicher Rückforderung ist.
Was hilft bei der Regressprophylaxe?
Nachvollziehbare Dokumentation, korrekter Einsatz von SSB und Einhaltung der KV‑Vorgaben.
Sprechstundenbedarf: Definition
Als Sprechstundenbedarf (SBB) werden solche Produkte und Wirkstoffe definiert, die die ambulante Behandlung von mehr als einer Patient*in im Rahmen der Erst- oder Notfallversorgung sicherstellen. Dabei ist der Sprechstundenbedarf nicht für Privatpatient*innen und Unfallverletzte bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen. Auch bei stationärer Behandlung ist die Verwendung nicht zulässig. Beispiele für Sprechstundenbedarf sind unter anderem:
- Verband- und Nahtmaterial
- Mittel zur Narkose und örtlichen Betäubung
- Desinfektionsmittel
- OP-Material
- Einmalbedarf zur Infusion
- Mittel zur Diagnostik und Therapie
Der Sprechstundenbedarf ist vom Praxisbedarf zu unterscheiden. Zu Letzterem zählen Produkte und Materialien, die zur Grundausstattung einer Arztpraxis gehören und nicht für die Akut- oder Notfallversorgung von Patient*innen benötigt werden. Das umfasst unter anderem Spritzen, Kanülen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Stethoskope. Im Unterschied zum Sprechstundenbedarf müssen die Kosten für den Praxisbedarf von der Arztpraxis selbst übernommen werden und können nicht mit der Krankenkasse bzw. gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
So beziehen Sie Sprechstundenbedarf-Produkte von Leukoplast
Um Leukoplast-Produkte für Ihren Sprechstundenbedarf zu bestellen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Wählen Sie Rezeptmuster 16 / 16a
- Im ersten Feld tragen Sie den zuständigen Kostenträger für den Sprechstundenbedarf bei KV ein
- Im zweiten Feld geben Sie das aktuelle Quartal an
- Anschließend tragen Sie Kostenträgerkennung, Betriebstätten-Nr., Arzt-Nr. und Datum ein
- Danach geben Sie die jeweilige PZN und Produktbezeichnung sowie die Stückzahl an. Pro Rezept können drei Produkte verordnet werden
- Setzen Sie ein Kreuz im Feld 9 für Sprechstundenbedarf
- Praxis-Stempel und Unterschrift des Arztes
- Das Sprechstundenbedarf-Muster-16 / 16a direkt an den Lieferanten oder die Apotheke schicken
Was ist bei der Ausstellung eines SSB-Rezepts zu beachten?
Bei der Rezeptausstellung von Sprechstundenbedarf obliegt Ihnen die Auswahl des Produkts. Diese kann durch die Nennung der PZN, produktbezogen oder generisch getroffen werden und unterliegt weder der Substitution (aut idem) noch einer Importquote. Eine Änderung oder Ergänzung Ihrer Verordnung kann durch den abgebenden Leistungserbringer nur durch Ihre erneute Unterschrift mit Datumsangabe geschehen.
Bei der Verordnung von Verbandmitteln für den Sprechstundenbedarf nach §12 SGB V gilt generell, dass diese zulasten der GKV verordnungsfähig sind. Dabei sollten jedoch die medizinische Notwendigkeit und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Es gelten die jeweiligen SSB-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Sprechstundenbedarfsvereinbarung: Richtlinien zum Sprechstundenbedarf
Welche Materialien eine Arztpraxis als Sprechstundenbedarf anfordern darf, wird durch die Sprechstundenbedarfsvereinbarung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geregelt. Nur die dort aufgelisteten Produkte dürfen als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Die Sprechstundenbedarfs-Liste ist folglich als „Positivliste“ zu verstehen. Als Rezeptausteller sollten Sie auf folgende Rahmenbedingungen und Richtlinien beim Bestellen von Sprechstundenbedarf achten:
- Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf dem SSB-Rezept-Muster 16 / 16a
- Der Sprechstundenbedarf muss quartalsweise bezogen werden
- Der Bedarf gilt als Ersatz für den Verbrauch des Vorquartals und sollte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit bestellt werden
- Dabei gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen
- Die Produkte sind lediglich zur Erst- und Notfallversorgung zu verwenden. Weitere Materialien sollten über das Einzel-Rezept verordnet werden
- Die Menge des Sprechstundenbedarfs unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V und muss „[…] ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.“ Dabei darf sie das „[...] Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“